KI-Videos für Bau und Immobilien
Für Marketingabteilungen in Bauunternehmen, bei Bauträgern, Projektentwicklern und Maklerunternehmen: 3, 6 oder 9 Avatar-Videos im Monat, ohne Drehtag.
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Kurz beantwortet
Ihr Marketing-Team kann Videos. Oft fehlt nicht das Können, sondern die Zeit, Woche für Woche zu produzieren. Wir liefern 3, 6 oder 9 KI-Avatar-Videos im Monat, ohne Drehtag. Eine Person aus Ihrem Unternehmen nimmt einmal etwa 3 Minuten Video mit dem Smartphone auf. Daraus erstellen wir einen Avatar mit Gesicht und Stimme. Ihr Team schickt Stichpunkte, wir schreiben die Skripte, produzieren und schneiden. Sie sehen jedes Video vorher und geben es frei, Ihr Team veröffentlicht es. Die Pakete stehen auf der Startseite. Projektvideos und Recruiting-Videos sind einzeln oder zusätzlich zu einem KI-Avatar-Paket buchbar, mit eigenem Angebot. Preis auf Anfrage.
Sie führen einen Handwerksbetrieb ohne eigene Marketingabteilung? Dann passt die Seite KI-Videos für Handwerk besser.
So sieht ein Avatar aus
KI-Werbe- und Projektvideos, auf Anfrage
Aus Fotos und Aufnahmen Ihrer eigenen Projekte entstehen kurze Clips für Social Media, Ihre Website oder eine Anzeige. Diese Formate sind einzeln oder zusätzlich zu einem KI-Avatar-Paket buchbar, mit eigenem Angebot. Preis auf Anfrage. Mehr dazu auf der Seite KI-Werbe- und Projektvideos.
Wofür Sie die Videos einsetzen können
- Ihr Unternehmen vorstellen: Der Avatar stellt Ihr Unternehmen, Ihre Leistungen und Ihre Ansprechpartner vor.
- Fachfragen beantworten: Bauherren und Käufer fragen nach Bauzeit, Energiestandard oder dem Ablauf beim Kauf. Der Avatar beantwortet je Video eine Frage.
- Recruiting: Der Avatar sagt, wen Sie suchen. Mehr dazu auf der Seite Recruiting- und Azubi-Videos. Recruiting-Videos sind einzeln oder zusätzlich zu einem KI-Avatar-Paket buchbar, mit eigenem Angebot. Preis auf Anfrage.
- Projekt- und Objektvideos: Sie entstehen nur aus echten Fotos und Aufnahmen Ihres Unternehmens zu dem Projekt oder Objekt, das das Video zeigt. Die KI erzeugt daraus bewegte Szenen, die sich eng an Ihren Fotos orientieren. Baufortschritt, Ausstattung oder Aussicht, die es nicht gibt, gehören nicht ins Video: Vor der Freigabe prüfen Sie, dass nichts zu sehen ist, was nicht stimmt. Sie liefern nur Material, an dem Sie die Rechte haben, und holen die schriftliche Einwilligung jeder Person ein, die darauf zu sehen ist. Bei der Veröffentlichung kennzeichnen Sie das Video als KI-generiert. Projekt- und Objektvideos sind einzeln oder zusätzlich zu einem KI-Avatar-Paket buchbar, mit eigenem Angebot. Preis auf Anfrage.
So läuft es ab
- 3 Minuten aufnehmen: Einmalig, mit dem Smartphone, bei Ihnen vor Ort.
- 5 Stichpunkte schicken: Einmal im Monat per WhatsApp. Den Rest übernehmen wir.
- Freigeben und veröffentlichen: 3, 6 oder 9 postfertige Videos im Monat, je nach Paket. Sie sehen jedes Video vorher und geben es frei.
Einwilligung, Kennzeichnung und KI-Dienste
Einen Avatar erstellen wir nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Person, die er zeigt. Ist im Video eine weitere Person zu sehen oder zu hören, holen Sie vorher ihre schriftliche Einwilligung ein. Soweit Art. 50 der KI-Verordnung es verlangt, kennzeichnen Sie die Videos bei der Veröffentlichung als KI-generiert. Wir liefern sie so aus, dass das möglich ist. Welche KI-Dienste wir einsetzen, welche Daten sie erhalten und wo sie ihren Sitz haben, legen wir Ihnen vor Vertragsschluss schriftlich offen. Einige dieser Dienste sitzen in den USA.
Häufige Fragen
Kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Avatar sein?
Einmal, für etwa 3 Minuten. Das kann auch eine andere Person aus dem Unternehmen sein, wenn sie ausdrücklich einwilligt und das Gesicht des Unternehmens sein soll.
Veröffentlichen Sie die Videos auch für uns?
Nein. Sie erhalten postfertige Videos und veröffentlichen sie auf Ihren Kanälen. In den Paketen Wachstum und Marktführer liefern wir Post-Texte mit Hashtags und einen Redaktionsplan mit.
Müssen Sie KI-Videos kennzeichnen?
Ja, soweit Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 es verlangt. Seit dem 2. August 2026 betrifft das Videos, in denen eine KI eine echte Person täuschend echt darstellt, also auch Avatar-Videos. Als Betrieb, der die Videos veröffentlicht, sind Sie für die Kennzeichnung zuständig. Wir liefern jedes Video so aus, dass Sie es kennzeichnen können, zum Beispiel mit einem Hinweis im Video. Eine Einwilligung der gezeigten Person ersetzt die Kennzeichnung nicht. Diese Antwort ist keine Rechtsberatung.
Ihrem Team fehlt die Zeit für Videos?
Im kostenlosen 15-Minuten-Erstgespräch zeigen wir Ihnen ein Beispielvideo und sagen Ihnen offen, ob sich das für Ihr Unternehmen lohnt.
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